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Was ist der Vorteil von halogenfreien Kabeln?

Neu im Angebot von Accende sind halogenfreie, schwer entflammbare Textilkabel. Dabei kann die Frage auftauchen, wann solche Kabel notwendig sind und was diese für Vorteile für unsere Kunden haben?

Generell und aus Sicht des Brandschutzes gilt die übergeordnete Vorschrift: “Aus Sicht Brandschutz dürfen elektrische Anlagen keine Brandgefahr für brennbare Stoffe darstellen.” (NIN Artikel 4.2.2.1). Diese gelten jedoch für alle Elektroinstallationen gleichermassen. Das dies nicht immer selbstverständlich ist, zeigen kürzliche Vorfälle (Feb. 2015) im Kanton Zürich.

Halogenfreie Kabel sind frei von den reaktionsfreudigen Elementen Brom, Jod, Fluor und Chlor. Im Vergleich zu herkömmlichen PVC-Kabeln besitzen sie deshalb im Brandfall eine ganze Reihe von Vorteilen. Bei herkömmlichen PVC-isolierten Kabeln bilden sich im Brandfall grössere Mengen an korrosiven und giftigen Gasen, die Schäden bei Menschen und an Gebäuden verursachen können. Bei halogenfreien Kabeln werden keine korrosiven Gase freigesetzt, d.h. die gefährliche Abspaltung von halogenhaltigen Brandgasen ist ausgeschlossen. Vor allem wenn Gebäude im Brandfall über Fluchtwege durch grössere Menschenansammlungen verlassen werden müssen, kann dies zu gefährlichen Situationen führen. Auch können PVC Kabel im Brandfall wie eine „Lunte“ wirken und das Feuer in andere Bereiche des Gebäudes übertragen.

Es stellt sich natürlich die Frage der Verhältnismässigkeit. In einer Wohnung kommen eine Vielzahl von Stoffen zusammen, welche sich im Brandfall unterschiedlich verhalten. Die meisten davon sind in wesentlich grösseren Mengen vorhanden wie unsere Textilkabel bzw. Kabel und Bestandteile der bestehenden elektrischen Installation. Zu erinnern ist z.b. an elektronische Geräte, furnierte Möbel, Kleidung, Sofa und anderes, welche im Brandfall grosse Mengen an giftigen Rauchgasen entwickeln können. Deshalb hat der Gesetzgeber keine besonderen Vorschriften erlassen, welche eine bestimmte Verwendung vorschreiben würde. Für den Privatkunden, wie auch viele andere gewerbliche haben diese Kabel deshalb wenig zusätzliche Vorteile, wegen des höheren Preises und dessen leicht erhöhter Steifigkeit eventuell sogar leichte Nachteile.

Anders verhält es sich bei bei bestimmten Raumnutzungen und Gebäudeklassen. Hier gibt es Vorschriften, welche die Verwendung dieser Kabel vorschreiben. Dazu gehören Gebäude mit starker Personenansammlung wie Theater, Hotels, Spitäler, Austellungsräume, Warenhäuser oder Heime oder Räume in denen brennbarer Staub auftreten kann z.B. Schreinereien. Auch beispielsweise temporäre Ausstellungen sowie Shows müssen mit diesen Kabeln ausgestattet sein. Weitere Informationen hierzu findet sich in den NIN Vorschriften 2010 vom Verband Electrosuisse unter 5.1.2.2.4.9 und 7.11.5.2.1 (1) .

Zu den Vorschriften betreffend der elektrischen Installation welche in den NIN bzw. NIV geregelt sind (ESTI bzw. electrosuisse), sind auch die Schweizerischen Brandschutzvorschriften VKF zu berücksichtigen. Deshalb empfiehlt sich vor der Installation eine Rücksprache mit dem Zuständigen Kontrollorgan, welches für die Erteilung einer Betriebsbewilligung zuständig ist.

Die Stadt Luzern hat die Situation in einem Weisungsblatt vom Jahr 2010 für Dekorationen geklärt. In diesem heisst es unter anderem (2):

• Durch Dekorationen darf keine zusätzliche Brandgefährdung entstehen. Im Brandfall dürfen Personen nicht gefährdet werden. Dekorationen in Räumen mit Publikumsverkehr müssen aus schwerbrennbarem Material (Brandkennziffer 5.1) sein. In Räumen mit einer Sprinkleranlage genügt Material mit Brandkennziffer 4.1.
• Die Verwendung von Baustoffen, die brennend abtropfen oder abfallen, stark reizende, panikfördernde Brandgase oder Dämpfe entwickeln, darf nicht zu einer Gefährdung von Personen führen. Dekorationen in Räumen mit grosser Personenbelegung sind so anzubringen, dass Fluchtwege und Ausgänge jederzeit in ihrer ganzen Breite frei begehbar sind und deren Kennzeichnung sichtbar bleibt.
• Dekorationsstoffe und -papiere (z. B. Girlanden, Luftschlangen, Lampenverkleidungen, Wandbehänge) sind durch geeignete Imprägnierung so zu behandeln, dass sie schwerentflammbar sind.

Es stellt sich hier natürlich die Frage, inwieweit Kabel als Dekorationen betrachtet werden sollen? Dieses wird wahrscheinlich im Einzelfall und ausgerichtet auf die spezielle Nutzung und Gebäudeklasse hin zu prüfen sein. Ein vorgängiges Gespräch mit den Zuständigen hilft, offene Fragen zu klären und Missverständnisse zu vermeiden.

Quellen :
1: NIN Know How 26
2: GVL Luzern – Dekorationen sicher einsetzen